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Vorsorgen bevor es zu spät ist

Lebhafte Gesprächsrunde zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Alexander-Stift Neckarwestheim

Vorsorgen bevor es zu spät ist














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Anregende Infoveranstaltung mit lebhafter Diskussionsrunde. Rechtsanwalt Dr. Günter Zecher, Heimleitung Regina Schlumberger, Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch, Dr. Thomas Kinzelmann, Pfarrer Michael Donnerbauer und Pfarrer Volker Kühn.


Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, das Thema beschäftigt nach wie vor. Davon zeugte das große Interesse bei der Infoveranstaltung im Neckarwestheimer Alexander-Stift, zu der der CDU-Ortsverband unter Federführung der Landtagsabgeordneten Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch eingeladen hatte.
Selbstbestimmt altern wünschen sich alle. Dennoch haben die wenigsten bislang, was die eigene Vorsorge betrifft, Nägel mit Köpfen gemacht. Auf die Frage von Rechtsanwalt Dr. Günter Zecher, wer der Anwesenden denn bereits eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht habe, hoben sich nur wenige Hände. Was Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Einzelnen bedeuten, was sie beinhalten sollten und worauf bei der Erstellung besonders geachtet werden sollte, beleuchtete Zecher informativ und äußerst anschaulich in seinem einstündigen Fachvortrag.
Vertiefung fanden die wichtigsten Fragestellungen dann in der anschließenden, von Friedlinde Gurr-Hirsch moderierten, Diskussionsrunde, die sich sehr lebhaft und interaktiv zwischen Podium und Publikum gestaltete. Vor allem das ärztliche Handeln in Notfallsituationen beschäftigte. „Im Notfall, in der Akutsituation, muss ich helfen, da kann ich nicht vorher noch ein 15-seitiges Dokument durchlesen, sonst mache ich mich der Verweigerung der Hilfe schuldig“, erläuterte Dr. med. Thomas Kinzelmann die Situation, wenn ein Fremdarzt zum Notfall gerufen oder der Patient ins Krankenhaus eingeliefert werde. Hier habe das Ziel, Leben zu retten, Vorrang. Anders sähe es bei der Begleitung von Schwerstkranken, auch im Hinblick der Palliativmedizin, aus. Hier greife die Patientenverfügung sehr wohl.
Einig waren sich Pfarrer Volker Kühn und Pfarrer Michael Donnerbauer darüber, dass eine Patientenverfügung nicht der christlichen Ethik widerspreche. Auch Christen hätten die Aufgabe, sich mit dem letzten Lebensabschnitt zu beschäftigen und diesen selbstverantwortet und natürlich auch gegenüber Gott mitzugestalten.
Was die Situation im Pflegeheim betreffe, so werde beim Aufnahmegespräch zwar nach einer Patientenverfügung gefragt, von den derzeitigen Bewohnern besäßen jedoch nur knapp 30 Prozent eine Patientenverfügung. „In einer Patientenverfügung ist der Wunsch des Bewohners schriftlich festgelegt. Dies kann für den Angehörigen eine große Entscheidungshilfe sein, denn es gibt ihm Sicherheit in der Begleitung auch im Hinblick auf Sterbebegleitung und Seelsorge“, betonte Regina Schlumberger, Heimleitung im Neckarwestheimer Alexander-Stift.

geschrieben von Birgit Hardtke am 23.04.2009 um 11:49 Uhr.


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