Aktuelles
Aktuelles
Frühzeitig im eigenen Interesse vorsorgen
Justizminister Goll sprach im Alexander-Stift über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Ein sehr versierte Gesprächspartner: Justizminister Goll mit Vorstand Günther Vossler bei der Besichtigung des Hauses.
Kirchberg a.d. Murr.
Selbstbestimmt altern – das Thema beschäftigt, das Thema bewegt, wie am Dienstag die Veranstaltung im Kirchberger Alexander-Stift zeigte. Dennoch machen die wenigsten, was die eigene Vorsorge betrifft, Nägel mit Köpfen. Obwohl es doch so wichtig wäre.
„Die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung geht uns alle an, gleich welchen Alters. Keiner von uns weiß, wie lange er in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbstständig besorgen zu können. Gerade weil wir diesen Gedanken so gerne verdrängen, sollte jeder frühzeitig sicherstellen, dass auch in einem solchen Fall seine Interessen bestmöglich gewahrt bleiben“, betonte Justizminister Professor Dr. Ulrich Goll in seinem Vortrag im neuen Kirchberger Gemeindepflegehaus des Alexander-Stifts. Der gängige Irrtum sei, so Goll weiter, dass Viele denken, wenn man selbst in die Lage komme, nicht mehr selbst für sich entscheiden und handeln zu können, dass dann der Ehepartner oder die Kinder automatisch dies für den Betroffenen übernehmen könne. Dem sei aber nicht so. Fakt ist: Ehepartner wie Kinder sind formal völlig rechtlos!
Seit 1. Januar 1992 hat das Betreuungsrecht das bis dahin geltende Vormundschafts- und Pflegeschaftsrecht abgelöst. Seitdem ist ein Betreuer zu bestellen, wenn ein Volljähriger aufgrund von Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung etwa auch wegen zunehmenden Alters oder in Folge eines Unfalls hilfsbedürftig geworden ist und seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber besorgen kann. Was wird, wenn ich auf Hilfe anderer angewiesen bin? Wer handelt und entscheidet für mich? Wer verwaltet mein Vermögen? Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen? Wie werde ich ärztlich versorgt? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Wer sucht für mich nach einem entsprechenden Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim? Und überhaupt: Wer kümmert sich um mich, meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? Um nur einige von vielen wichtigen Gesichtspunkten zu nennen.
„Wenn Sie wollen, dass jemand für Sie entscheiden und handeln darf und wenn Sie selbst bestimmen wollen, wer dies sein soll, müssen Sie selbst Vorsorge dafür treffen“, mahnte der Justizminister eingehend. Mit einer Betreuungsverfügung könnten Wünsche für die Auswahl eines möglichen Betreuers wie auch Vorstellungen für dessen Amtsführung formuliert und festgelegt werden. Das wichtigste Instrument aber, so Goll, ist die Vorsorgevollmacht. In ihr können ein oder mehrere Personen des Vertrauens einzeln oder gemeinschaftlich mit der Regelung bestimmter Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Zum Beispiel könnte so geregelt werden, dass Kinder für die bei einer Haushaltsauflösung oder einem Hausverkauf notwendigen Rechtsgeschäfte nur gemeinsam handeln dürften. Die Vorsorgevollmacht macht in der Regel eine Betreuerbestellung überflüssig. Und die wasserdichteste Form ist die notariell beurkundete Vollmacht. Für Goll ein wichtiger Fortschritt ist zudem das zentrale Vorsorgeregister in Berlin. Dort können auf Antrag Vollmachten und deren Aufbewahrungsort registriert werden. Eine Erleichterung für jedes Vormundschaftsgericht bei der Notwendigkeit schneller Entscheidungen. „Die Wenigsten, die in ein Pflegeheim kommen, verfügen über eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung. Dies wäre aber für uns in vielen Fällen eine enorme Erleichterung“, bekräftigte Günther Vossler, Vorstand des Alexander-Stifts.
Im Rahmen der Eröffnungswoche des neuen Gemeindepflegehauses hatte das Alexander-Stift zum Vortrag nach Kirchberg an der Murr eingeladen. Dass aber so viele der Einladung folgen würden, damit hatte der Veranstalter selbst nicht gerechnet. Dass das Thema unter den Nägeln brennt, davon zeugte auch der rege Austausch im Anschluss des Vortrages. Und auch hier stand Justizminister Goll sehr versiert Rede und Antwort.
Weitere Informationen und vor allem Formulare zum Thema gibt es unter www.justiz-bw.de
geschrieben von Birgit Hardtke am 20.03.2008 um 07:41 Uhr.
[ nach oben ] [ Druckansicht ]


