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Alles über Pflege
Kurzzeitpflege bedeutet vollststionäre Pflege für einen befristeten Zeitraum, in der Regel bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Kurzzeitpflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse genehmigt, wenn der Antragsteller schon seit mindestens einem Jahr einer Pflegestufe zugeordnet ist oder direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt eine Kurzzeitpflege notwendig ist.
Sollte die Einstufung noch nicht erfolgt sein, dann muss sie ebenfalls bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Begutachtung für die Einstufung wird dann durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen im häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim (nur bei Dauerpflege) vorgenommen. Wird bei der Begutachtung mindestens die Pflegestufe 1 festgestellt, so übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten der Kurzzeitpflege ab Datum der Antragstellung.
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