Gemeindepflegehaus Neckarwestheim

 

Häufig gefragt

Alles über Pflege

Was ist eine Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege bedeutet vollstationäre Pflege für einen befristeten Zeitraum, in der Regel bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr.
Die Verhinderungspflege wird auf begründeten Antrag von der Pflegekasse genehmigt, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, die Pflege vorübergehend weiterzuführen, zum Beispiel aufgrund von Urlaub oder eigener Krankheit.
Des weiteren müssen die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege für dieses Kalenderjahr schon ausgeschöpft worden sein.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person seit mindestens einem Jahr in einer Pflegestufe eingestuft ist.

§ 39 SGB XI besagt, dass die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson für längstens 4 Wochen pro Kalenderjahr übernimmt.
Voraussetzng ist, dass die Pflegeperson vor der erstmaligen Verhinderung die Pflege bereits mindestens 12 Monate durchgeführt hat.
Die Form der Ersatzpflege kann der Pflegebedürftige frei wählen. Es kommt eine private Ersatzkraft, eine professioneller Pflegedienst oder auch die Aufnahme in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege in Frage.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen jedoch im Einzelfall 1432,- € pro Kalenderjahr nicht übersteigen; dies gilt unabhängig von der Pflegestufe.

(Text ab § 39.. übernommen mit freundlicher Genehmigung von www.pflege-deutschland.de)

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