Gemeindepflegehaus Rechberghausen

 

Hinweise

Für alle Fragen rund um die Aufnahme steht Ihnen unser Sozialdienst gerne zur Verfügung.

Wir schicken Ihnen auch gerne alle Unterlagen nach hause.   

Kontakt:
Telefon: 07903 930 930
Fax: 07903 930 103
E-Mail: aufnahme@alexander-stift.de
 

Zum Herunterladen:
♦  Antrag für Heimaufnahme;
♦  Prospekt;
♦  Informationsprospekt für das Betreute Wohnen;
♦  Antrag für das Mieten einer Wohnung 
♦  Musterheimvertrag

Bitte schicken Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag bitte an das Alexander-Stift, „Sozialdienst“, Heimweg 14, 71577 Großerlach-Neufürstenhütte zurück.

Was müssen Sie bei der Anmeldung und Aufnahme eines Bewohners beachten?

Pflegestufe Bitte beantragen Sie die Pflegestufe bei der Pflegekasse (Krankenkasse) der aufzunehmenden Person. Die Begutachtung für die Einstufung wird dann durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse vorgenommen. Wird bei der Begutachtung mindestens Pflegestufe 1 festgestellt, so übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten ab Datum der Antragstellung.

Ist die aufzunehmende Person bereits in einer Pflegestufe eingestuft, dann teilen Sie der Pflegekasse bitte das Einzugsdatum ins Alexander-Stift mit und dass Ihr Angehöriger nun Leistungen zur stationären Pflege beantragen möchte. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt – diese schickt Ihnen dann alle notwendigen Unterlagen zu.
Vollmacht/Betreuung
Info
Wenn der neue Bewohner seine Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden und regeln kann, benötigen wir vor der Aufnahme eine Generalvollmacht oder eine Betreuungsverfügung – am besten notariell beglaubigt.
Heimkosten Die Heimkosten bestehen aus dem Eigenanteil, den der Bewohner aufbringen muss und dem Anteil, den die Pflegekasse übernimmt. Diese Pflegeplatzkosten beinhalten die Kosten für die Unterkunft, die Vollverpflegung, pflegerischen Maßnahmen entsprechend der Pflegestufe, Inkontinenzprodukte (ohne Zuzahlung), Investitionskosten und die Wäscheversorgung.

Sobald uns die Zusage der Pflegekasse zur Kostenübernahme schriftlich vorliegt, rechnen wir den Anteil der Pflegekasse direkt mit der Kasse ab. Ist dies nicht der Fall, stellen wir Ihnen den gesamten Betrag in Rechnung. Wird die Pflegestufe nachträglich genehmigt und tritt sie rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung in Kraft, bekommen Sie die Kosten zurückerstattet bzw. bei der nächsten Rechung gutgeschrieben.
Aufnahmegespräch Das ein- bis eineinhalbstündige Aufnahmegespräch führt die Heimleitung mit Ihnen. Und zwar vor der Aufnahme des Bewohners. In dem Gespräch geht es darum die persönlichen, pflegerischen, medizinischen und sonstigen Bedürfnisse des neuen Bewohners zu klären. Bitte bringen Sie spätestens zu diesem Termin den ärztlichen Fragebogen und eine Kopie der Vollmacht/Betreuung mit.
Ärztlicher Bericht Wir benötigen vor der Aufnahme eines Bewohners einen ärztlichen Bericht. Dieser muss aktuell sein und kann vom Hausarzt oder vom momentan behandelnden Klinikarzt ausgefüllt werden. Einen Vordruck bekommen Sie bei uns.
Arztwahl In allen unseren Einrichtungen besteht die freie Arztwahl.
Fragen Sie den Hausarzt des neuen Bewohners, ob er auch die weitere Versorgung im Gemeindepflegehaus übernehmen möchte. Wenn nicht, bitten wir Sie, sich vor Ort einen neuen Hausarzt zu suchen. Adressen der ortsansässigen Ärzte liegen unseren Heimleitungen vor.
Heimvertrag Den Heimvertrag schicken wir Ihnen zu, sobald Sie uns verbindlich zugesagt haben, dass Sie den Pflegeplatz in Anspruch nehmen. Senden Sie ihn bitte innerhalb von zwei Wochen unterschrieben an unsere Haupteinrichtung nach Großerlach-Neufürstenhütte zurück. Wenn Sie den Heimvertrag direkt im Gemeindepflegehaus abgeben möchten, versehen Sie ihn bitte mit einem Vermerk, dass er per Hauspost nach Großerlach gesendet werden soll.
Weitere Kosten Neben den Heimkosten, können noch weitere Kosten zum Beispiel für den Frisör, die Fußpflege, persönliche Hygieneartikel, die chemische Wäschereinigung oder Zuzahlungen zu Medikamenten und Inkontinenzprodukten anfallen. Diese können Sie mit den einzelnen Anbietern direkt abrechnen.
Wäscheversorgung Handtücher, Waschlappen und Bettwäsche werden für alle Bewohner vom Alexander-Stift gestellt.
Dauerpflege:
Wir geben die gesamte Leibwäsche unserer Bewohner in gewerbliche Großwäschereien. Deshalb ist es wichtig, dass die Wäsche des Bewohners maschinenwaschbar und mit dem Namen versehen ist. Wir übernehmen gerne die Wäschekennzeichnung für Sie – diese ist einmalig pauschal kostenpflichtig.
Kurzzeitpflege:
Für die Kurzzeitpflege empfehlen wir, entweder für genügend Wäsche für die Dauer des Aufenthalts zu sorgen oder während des Zeitraums frische Wäsche vorbei zu bringen.

Wohnsitz
(nur bei Dauerpflege)
Info

Beim Einzug ins Alexander-Stift wird das Alexander-Stift zum Hauptwohnsitz des Bewohners. Melden Sie den neuen Wohnsitz Ihres Angehörigen bei der entsprechenden Gemeinde an und leiten Sie bitte eine Kopie der Anmeldebestätigung an das Alexander-Stift weiter. Eine Abmeldung bei der alten Gemeinde ist nicht notwendig. Auch wenn der Bewohner verheiratet ist, und der Ehepartner des Bewohners weiterhin in der bisherigen Wohnung lebt, wird das Alexander-Stift für ihn zum Hauptwohnsitz. Der bisherige Wohnsitz kann in diesem Fall als Zweitwohnsitz erhalten bleiben.

Telefon und Fernseher
Info

In jedem Zimmer befinden sich Telefon- und Fernsehanschlüsse. Die Geräte müssen von zu hause mitgebracht werden. Der Telefonanschluß muss bei der Telekom frei geschaltet und eine Telefonnummer beantragt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Bewohner und der Telekom.
Fernseher und Radio müssen bei der Gebühreneinzugszentrale GEZ um- bzw. angemeldet werden.
Können eigene Möbel mitgebracht werden?
(nur bei Dauerpflege)
Ja, bitte! Unsere Pflegezimmer sind zwar vollständig möbliert, aber Sie können die Möbel gerne ganz oder teilweise durch private Einrichtungsgegenstände ersetzen oder ergänzen. Einzige Bedingung: das Pflegebett und das Nachtschränkchen können nicht ausgetauscht werden.

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Dem Altwerden ein Zuhause geben

Alexander-Stift - Wohnen und Pflegen