Lexikon
Dauerpflege
Beim Einzug ins Alexander-Stift wird dieses zum Hauptwohnsitz.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Wohnsitz bei der Gemeinde umgemeldet werden muss.
Seit 2004 genügt es, den neuen Wohnsitz anzumelden. Eine Abmeldung bei der alten Gemeinde ist nicht mehr notwendig.
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